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   BSG, 10.08.2005 - B 9a V 21/05 B   

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https://dejure.org/2005,11290
BSG, 10.08.2005 - B 9a V 21/05 B (https://dejure.org/2005,11290)
BSG, Entscheidung vom 10.08.2005 - B 9a V 21/05 B (https://dejure.org/2005,11290)
BSG, Entscheidung vom 10. August 2005 - B 9a V 21/05 B (https://dejure.org/2005,11290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Gründe für die Zulassung einer Revision; Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss ohne erneute Anhörung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 336
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 10.08.2005 - B 9a V 21/05 B
    Insbesondere stellt es keinen Verfahrensfehler dar, dass das LSG nach § 153 Abs. 4 SGG ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden hat, ohne den Kläger zu diesem Vorgehen erneut anzuhören, nachdem es durch ein medizinisches Sachverständigengutachten Beweis erhoben hatte (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Dies gilt entsprechend für die vom LSG selbst gewählte Entscheidungsform durch Beschluss - wie nach § 153 Abs. 4 SGG (vgl § 153 Abs. 4 S 3 iVm § 158 S 3 SGG; so auch zu § 153 Abs. 4 SGG siehe BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 2 RdNr 6) .
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 SB 14/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das gilt entsprechend für einen Beschluss des LSG nach § 153 Abs. 4 SGG (vgl § 153 Abs. 4 S 3 iVm § 158 S 3 SGG; so auch BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 2 RdNr 6).
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 62/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Verfahrensrüge im

    In einer solchen Situation kann ausnahmsweise eine erneute Anhörung entbehrlich sein, wenn die Beteiligten weiterhin damit rechnen mussten, dass nach § 153 Abs. 4 SGG entschieden werde (vgl BSG Beschluss vom 10.8.2005 - B 9a V 21/05 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 2 RdNr 6) .
  • BSG, 05.10.2016 - B 5 R 146/16 B
    Ein nach Ablauf der Frist, aber vor Absendung des Beschlusses eingehendes Vorbringen hätte das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen müssen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 2 und Nr. 7 RdNr 23).
  • BSG, 08.02.2010 - B 2 U 202/09 B
    11 Der Kläger hat jedoch nicht dargelegt, wieso in einem Verfahren der vorliegenden Art, in dem es schon zwei Anhörungsmitteilungen gab, eine dritte Mitteilung erfolgen muss, wenn sich nicht allgemein die Prozesslage geändert hat (vgl dazu BSG vom 10. August 2005 - B 9a V 21/05 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 2), sondern ein Beteiligter nur weitere Beweisanträge gestellt hat.
  • BSG, 29.09.2008 - B 13 RS 64/08 B
    Das wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Kläger nach dem ihm mitgeteilten Ergebnis der Beweisaufnahme hätte damit rechnen können, das LSG werde nunmehr den Weg nach § 153 Abs. 4 SGG nicht mehr beschreiten und erst nach mündlicher Verhandlung entscheiden (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 2).
  • BSG, 17.01.2007 - B 11a AL 123/06 B
    Insbesondere ist unter Berücksichtigung des Ablaufs des bisherigen Verfahrens der Vortrag, der Kläger habe nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, sich zu den in erster und zweiter Instanz durchgeführten Ermittlungen und Beweiserhebungen zu äußern, nicht nachvollziehbar (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 2).
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